Skip to content
The Spectrum of Business Processes Through Patterns PER

Rights of use agreement

Nutzungsbedingungen für den Pattern Pool

Zwischen dem Nutzer (im Folgenden „Nutzer“ genannt) und der Hochschule Emden-Leer, Constantiaplatz 4, 26723 Emden (im Folgenden „Hochschule“ genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:

Präambel

Die Hochschule betreibt ein webbasiertes Online-Tool namens Visual BP (im Folgenden: Visual BP), das eine Datenbank mit Recherchefunktion zu Entwurfsmustern (Pattern) von Geschäftsprozessen bietet sowie Möglichkeiten des Visualisierens von Geschäftsprozessen (Visualisierungen als Instrument und als Ergebnis). Ziel ist es, eine Datenbank mit Möglichkeiten des Visualisierens und beschriebenen Prozessvisualisierungen aufzubauen. 

Die Nutzer können Pattern gemäß den geltenden Nutzungsbedingungen zum Teilen auf die Plattform hochladen und sie können Pattern zur Bearbeitung und Nutzung herunterladen. Die Pattern nebst textlicher Beschreibungen werden im Folgenden in ihrer Gesamtheit und in ihren Teilen einheitlich als „Pattern“ bezeichnet.

§ 1Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Pattern Pool der Hochschule unter pro.visual-bp.de

§ 2Vertragsschluss und Benutzerkonto

(1) Durch Abschluss des Online-Registrierungsvorgangs und Erstellung eines Profils kommt ein Nutzungsvertrag mit der Hochschule zustande.

(2) Gegenstand des Nutzungsvertrags ist die kostenlose Nutzung des Online-Angebots unter pro.visual-bp.de.

(3) Für die Erstellung eines Profils ist die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlich. Dieses besteht aus einem Usernamen und einem Kennwort („Login-Daten“). Die Erstellung eines Benutzerkontos ist nur unter Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse des Nutzers möglich. Diese E-Mail-Adresse dient zugleich der Kommunikation mit der Hochschule.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, mit den Log-in-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt, die Log-in-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Log-in-Daten zu ermöglichen.

(5) Wenn der Nutzer seine Verpflichtungen gemäß vorstehendem Absatz 4 verletzt und sein Benutzerkonto von Dritten verwendet wird, haftet der Nutzer für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Benutzerkontos stattfinden. Der Nutzer haftet nicht, wenn er den Missbrauch seines Benutzerkontos nicht zu vertreten hat.

(6) Der Nutzer sichert zu, dass die bei Erstellung seines Profils verwendeten Daten („Profil-Daten“) zutreffend und vollständig sind.

(7) Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(8) Bei jedweder Kommunikation des Nutzers mit anderen Nutzern entstehen etwaige Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen den beteiligten Nutzern. Die Hochschule ist weder Stellvertreter noch wird sie selbst Vertragspartner.

§ 3Nutzung des Profils

(1) Bei der Nutzung des Profils kann der Nutzer verschiedene Dienste in Anspruch nehmen:

− Der Nutzer hat die Möglichkeit, Inhalte auf die Plattform hochzuladen (zu publizieren).

− Der Nutzer hat die Möglichkeit, Inhalte von der Plattform herunterzuladen.

(2) Die Hochschule ist jederzeit berechtigt, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen, zum Beispiel wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen. Es besteht kein Anspruch des Nutzers auf Aufrechterhaltung einzelner Funktionalitäten der Plattform.

(3) Die Hochschule ist um einen störungsfreien Betrieb der Plattform bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die die Hochschule einen Einfluss hat. Der Hochschule ist es unbenommen, den Zugang zu der Plattform aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihremMachtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

§ 4Mitwirkungspflicht des Nutzers: Einstellen von Inhalten

(1) Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber der Hochschule, keine Inhalte auf die Plattform hochzuladen, die durch ihren Inhalt oder ihre Form oder Gestaltung oder auf sonstige Weise gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer, bei dem Hochladen von Inhalten geltendes Recht (zum Beispiel Straf-, Wettbewerbs- und Jugendschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (zum Beispiel Namens-, Marken-, Urheber-, Bild- und Datenschutzrechte) zu verletzen.

(2) Nicht erlaubt ist das Verbreiten von Inhalten, die

− Rassismus

− Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art

− Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum

− Hetze gegen Personen oder Unternehmen

− persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede zu Lasten von Nutzern und Dritten

− Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht

− urheberrechtsverletzende Inhalte oder Inhalte, die andere Immaterialgüterrechte verletzen

− sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten

− Pornografie

− anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen

darstellen, betreffen oder beinhalten. Dies gilt auch dann, wenn durch die jeweiligen Inhalte geltendes Recht, Rechte Dritter oder die guten Sitten nicht verletzt werden.

§ 5Weitere Mitwirkungspflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der Plattform oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen. Dazu zählen insbesondere:

− die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung der Plattform;

− das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Modifizieren, Kopieren von Daten und/oder sonstigen Inhalten, soweit dies nicht für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich ist;

(2) Sollte es bei der Nutzung der Plattform bzw. ihrer Funktionalitäten zu Störungen kommen, wird der Nutzer die Hochschule von dieser Störung unverzüglich in Kenntnis setzen. Gleiches gilt, wenn der Nutzer Informationen über von Dritten veröffentlichte Inhalte erlangt, die offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

§ 6Rechtseinräumung und Open Access Publikation

(1) Der Nutzer räumt der Hochschule mit Abschluss dieser Vereinbarung für die Dauer des gesetzlichen Urheberrechtsschutzes einschließlich etwaiger Schutzfristenverlängerungen die einfachen, räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an dem Pattern und seinen Bestandteilen in allen bekannten und unbekannten Nutzungsarten ein. Die Nutzungsrechteeinräumung umfasst insbesondere die folgenden Nutzungsrechte:

1.      das Recht zur Veröffentlichung des Pattern (ganz oder teilweise)

2.      das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung des Pattern (ganz oder teilweise) in jeglicher körperlichen und unkörperlichen Verwertungsform und -art

3.      das Recht zur umfassenden körperlichen und unkörperlichen elektronischen Auswertung des Pattern (ganz oder teilweise) in allen denkbaren Formen, insbesondere als Download über das Internet

4.      das Recht zur öffentlichen Wiedergabe (ganz oder teilweise), insbesondere das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (unter anderem über das Internet, z.B. auf Online-Plattformen)

5.      das Recht, das Pattern (ganz oder teilweise) zu bearbeiten/bearbeiten zu lassen oder sonst umzugestalten/umgestalten zu lassen sowie Bearbeitungen und/oder Umgestaltungen umfassend in allen vertragsgegenständlichen Nutzungsarten zu verwerten

6.      das Recht, das Pattern (ganz oder teilweise) in allen vertragsgegenständlichen Nutzungsformen und in allen Medien, auch im Internet, zur Werbung für die Hochschule zu nutzen

(2) Die Hochschule ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die ihr nach dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte zu nutzen.

(3) Die Hochschule kann nach freiem Ermessen während der Vertragslaufzeit die ihr nach dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen und/oder Dritten Lizenzen hieran einräumen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Nutzers bedarf.

(4) Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass er das Pattern als sogenannte Open-Access Publikation unter der Creative Commons Lizenz CC BY-SA 4.0 (unter Nennung des Urhebers, Weitergabe unter gleichen Bedingungen) zur Nutzung durch Dritte in den Grenzen dieser Lizenz veröffentlicht. Der Lizenztext ist hier abrufbar:https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/

§ 7Haftung

(1) Die Hochschule weist darauf hin, dass der Pattern Pool und seine Inhalte Teil eines Hochschulprojektes darstellen. Im Rahmen dieses Projektes werden von Studierenden der Hochschule Pattern als experimentelle Prototypen erstellt und zur Diskussion gestellt. DiesePattern haben damit weder Anspruch auf Vollständigkeit noch Richtigkeit. Die Hochschule übernimmt keine Gewähr für Inhalte der Pattern und ihrer Bestandteil sowie für ihreRichtigkeit und Vollständigkeit. Es erfolgt damit auch keine Rechtsberatung oder Unternehmensberatung.

(1) Unbeschränkte Haftung: Die Hochschule haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Hochschule bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Hochschule nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Hochschule.

§ 8Gewährleistung 

(1) Der Nutzer versichert, dass durch sein Pattern einschließlich seiner Bestandteile keine Rechte Dritter verletzt werden und dass er allein berechtigt ist, über die Rechte am Pattern und seiner Bestandteile uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verfügen, sowie dass er bisher keine den Rechtseinräumungen dieser Vereinbarung entgegenstehenden Verfügungen getroffen hat und treffen wird.

(2) Der Nutzer steht insbesondere auch dafür ein, dass etwaige erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen in dem für die Nutzung gemäß dieser Vereinbarung erforderlichen Umfang bestehen.

§ 9Vertragsdauer/Kündigung

(1) ​Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, ohne dass es eines Grundes bedarf.

(2) Im Falle einer Kündigung hat der Nutzer keinen Zugriff mehr auf sein Profil und auf hochgeladene Inhalte.

§ 10Änderung der Nutzungsbedingungen

(1)  ​Der Plattformbetreiber ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund von gesetzlichen oder funktionalen Anpassungen der Website geboten ist, zum Beispiel bei technischen Änderungen.

(2) ​Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Die Hochschule wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.

(3) ​Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht und die Dienste weiterhin nutzt, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird die Hochschule in der Ankündigung gesondert hinweisen.

Back To Top